4. Dezember 2024 Herzlich willkommen auf unserer Webseite.

Über uns

Kleingärten. Sensibles Thema. Für die einen sind es Spießer, Gartenzwerge und kurzgemähter Rasen. Für die anderen Obst und Gemüse aus eigenem Anbau, Nistplätze, Bienenstöcke und Insektenhotels. Und bei uns im Verein: Gibt es alles davon. Nur eines sind wir nicht: Spießer. Trotz Satzung, Pachtvertrag, Gartenordnung und Wertschätzungsrichtlinien.

„Der Verein unterstützt und fördert das Kleingartenwesen und die Schaffung von Anlagen, die der Allgemeinheit/Bevölkerung dienen. Er setzt sich für die Stärkung von Natur- und Umweltschutz, die ökologische Gestaltung seiner Anlagen und deren dauerhafte Sicherung ein. Die Beachtung sozialer Grundlagen/Grundsätze ist ihm eine Verpflichtung.“

So lautet der Auftrag in der Satzung. Da steckt eigentlich alles drin:

  • Vom Insektenhotel bis zur Pflege des „Begleitgrüns“, wie es so schön in der Behördensprache heißt.
  • Es deckt sich aber auch mit den akkurat geschnittenen Hecken (maximal 1,10 Meter hoch an den Wegen) – wer als Gast durchs Gelände spaziert, soll freien Blick auf Bäume, Büsche, Blumen haben.
  • Es deckt sich mit den günstigen Pachtpreisen (0,18 Euro pro Quadratmeter und Jahr) – denn sie gewährleisten, dass sich möglichst jeder Mensch einen Kleingarten leisten kann.
  • Es ist eine Herausforderung an den Verein, seine Mitglieder, den Vorstand: Wie können wir Natur- und Umweltschutz stärken, wie ökologisch gestalten?

Vereinsleben bedeutet also: Sich einbringen mit Ideen, mitmachen, anpacken. Nicht nur im eigenen, kleinen Garten – sondern auch gemeinsam bei Festen, der Gemeinschaftsarbeit oder wenn ein größeres Projekt ansteht (vom Imkergarten übers Backhaus bis zum Kindergarten-Kleingarten – ja, den haben wir auch und er heißt „Paradieschen“).

Vereinsleben heißt leider auch: Bürokratie. Wir sind als gemeinnütziger Verein anerkannt. Das bedeutet viel Papierkram, damit alles seine steuerliche und rechtliche Ordnung hat. Das gefällt nicht jedem (auch nicht immer dem Vorstand, er hat die Arbeit damit…). Und manchmal muss der Vorstand auch Entscheidungen treffen, die er persönlich gar nicht treffen will – aber treffen muss. Kinder von Vereinsmitgliedern bei der Gemeinschaftsarbeit? Eigentlich gerne gesehen. Versicherungstechnisch leider ein erhebliches Risiko – daher „Nein, bitte nicht“, weil der Vorstand den Verein vor möglichem Schaden bewahren muss.

Vereinsleben heißt aber vor Allem: Toleranz gegenüber den anderen Menschen im Verein, ihren Ideen, Vorstellungen, Lebenseinstellungen, Idealen und ihrem Geschmack. Der eine mag keinen Rosenkohl (und schüttelt über den Nachbarn den Kopf), der zweite liebt Brennessel-Salat (für den Nachbarn ist das Unkraut), der dritte Wildkräuter, der vierte einen gepflegten, englischen Rasen, der fünfte mag  gerne barfuss über Moos laufen.

Und die berühmte Gartenordnung? Die Mittagspause von 13 bis 15 Uhr? Die Sonntagsruhe – kein Hämmern, Klopfen, Schleifen? Die gelten auch bei uns im Verein. Das mag für viele spießig klingen. Für Kleingärtner sind es einfach Regeln, die das Zusammenleben erleichtern.

6 Antworten auf “Über uns

  1. Guten Abend liebe Kleingärtner,

    Ich würde super gerne Mitglied in eurem tollen Verein werden. Ich bin schon länger auf der Suche nach einer Parzelle und bin leider noch nicht fündig geworden. Ich habe einmal gehört, dass man sich bei euch in eine Liste eintragen kann, wenn man Interesse hat?

    Über eine Antwort würde ich mich riesig freuen, beste Grüße und einen schönen Abend für euch,

    Anna

  2. Hallo, ab wann ist die Mittagspause wieder angesagt? – oder fällt die auch aus in der Krise?
    „Und die berühmte Gartenordnung? Die Mittagspause von 12 bis 15 Uhr? Die Sonntagsruhe – kein Hämmern, Klopfen, Schleifen? Die gelten auch bei uns im Verein. Das mag für viele spießig klingen. Für Kleingärtner sind es einfach Regeln, die das Zusammenleben erleichtern. “
    Gruß Detlef

    1. Lieber Detlef,

      wenn eines Bestand hat in jeder Form von Krise, dann ist es die Gartenordnung im Kleingartenwesen. Und noch immer gilt der Passus „6.1 / Lärm“ aus der Gartenordnung vom November 2019: „(…) Die rechtlichen Vorgaben über Geräuschemissionen sind unbedingt einzuhalten. Lärmende Gartengeräte und Werkzeuge dürfen demnach nur von montags bis samstags, außer an Feiertagen, zwischen 08:00 und 13:00 Uhr sowie 15:00 und 19:00 Uhr betrieben werden. (…) Geräusche spielender Kinder sind kein Lärm in diesem Sinne.“

      Bitte beachten: Die NEUE Fassung kennt nicht mehr die Regel, dass von Oktober bis Februar auch am Sonntag oder nach 19 Uhr Lärm erlaubt ist. Sie spiegelt jetzt den aktuellen Stand der entsprechenden gesetzlichen Verordnungen zum Thema „Lärm“ wieder (und das sind viele…).

      Außerdem wichtig zu wissen: Die „Mittagsruhe“ gilt nur für Pächter / Mitglieder des Vereins. Firmen (etwa der Dachdecker) dürfen auch innerhalb der Mittagspause arbeiten.

Kommentare sind geschlossen.