19. März 2024 Herzlich willkommen auf unserer Webseite.

Wohin mit dem Müll?

Eine der häufigsten Fragen ist immer: Wohin mit dem Müll, der im Kleingarten anfällt? Die für uns wichtigste Regel ist die Gartenordnung – denn sie bezieht sich auch auf allgemeine geltende Vorschriften und Regeln.

In der Gartenordnung (Fassung November 2019) ist das Thema unter Punkt 5.3 zu finden. Wir haben den Punkt hier ein wenig auseinandergezogen und mit Hinweisen versehen, was erlaubt ist und was nicht.

„Pflanzliche Abfälle sind grundsätzlich als Kompost zu verwerten.“

  • Bedeutet: Alles, was an Grünschnitt im Kleingarten anfällt, sollte auf den Kompost. Essensreste gehören nicht zu den pflanzlichen Abfällen (besonders kein Fleisch, kein Fisch, keine Knochen, …)

„Nicht kompostierbare Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.“

  • Bedeutet: Was sich nicht kompostieren lässt, muss Zuhause entsorgt werden (Restmüll-Tonne, Gelber Sack, Blaue Tonne, Altglasbehälter, …). Woher kommt das Wort „Zuhause“ – das steht ja nicht in der Gartenordnung? Ergibt sich aus dem Wort „ordnungsgemäß“ – denn Bundeskleingartengesetz und die Rechtsprechung dazu sagen klar und deutlich: Kleingartenanlagen zeichnen sich dadurch aus, dass sie nicht an die örtlichen Entsorgungseinrichtungen angeschlossen sind. Wäre dem so, dürften wir alle ja auch Müllgebühren für den Kleingarten bezahlen. Das „Nimm Deinen Dreck mit nach Hause“ gilt auch explizit für „Gelbe Säcke“ – die dürfen nur und ausschließlich vor der eigenen Haustür zu den entsprechenden Terminen abgestellt werden. Wer einen gelben Sack (oder auch Restmüll) einfach im Gelände abstellt (oder an den Grenzen ablegt), verstößt also gegen Gartenordnung und einige Gesetze. Das berechtigt den Vorstand generell zu einer Kündigung. Also: Lasst es bitte. Danke.

„Das Verbrennen von Baum- und Heckenschnitt, Gras, Abfällen jeglicher Art oder Ähnlichem ist nicht gestattet.“

  • Bedeutung: Sollte eigentlich selbsterklärend sein… Aber das Thema „offenes Feuer“ ist eh heikel und umstritten. Generell gilt in Bremen: Jede Form von offenem Feuer ist verboten. Feuerschalen / Aztekenöfen sind aber durch Polizei und Feuerwehr geduldet – sie sind nicht erlaubt (Lagerfeuer bleiben verboten). Eine Voraussetzung für die Duldung: Verbrannt wird nur abgetrocknetes Holz mit möglichst keiner Qualm-Entwicklung. Gras, Heckenschnitt oder Abfälle dürfen also nicht ins Feuer. Haltet Euch dran, bitte – im Interesse aller, die für ihre Kinder Marshmallows und Stockbrot machen oder den Abend am Buchenfeuer genießen wollen.

„Die dauerhafte Lagerung von Sperrmüll und/oder Abfällen, Unrat , Schrott , Gerümpel , Baumaterialien und Gehwegplatten innerhalb des Kleingartens ist verboten.“

  • Bedeutung: Erklärt sich selbst – bis auf das Wort „dauerhaft“… Das ist ein wunderschöner juristischer Fachbegriff. Ein Beispiel: Gehwegplatten sollen neu verlegt werden, Man fängt an, dann wird das Wetter schlecht, dann keine Zeit, dann Rücken – drei Monate tut sich nichts. Ein Verstoß? Nicht unbedingt – wenn erkennbar ist, das sich was getan hat. Wenn die Platten aber am Haus gelagert werden und dort still für ein Jahr rumliegen, dann wäre es ein Verstoß. Es kommt hier (leider) immer auf den Einzelfall an.

„Die für die Sperrmüllabfuhr geltenden Richtlinien gelten auch in der Kleingartenanlage.“

  • Bedeutet: Sperrmüll muss angefordert werden beim örtlichen Entsorger – maximal ein Kubikmeter ist möglich. Die Termine werden individuell abgestimmt. Darf man was dazulegen, wenn irgendwo ein Sperrmüllhaufen liegt? Nein. Kann Sperrmüll direkt im Garten abgeholt werden? Ebenfalls nein. Das geht nur an den Randwegen im Gebiet (Strandweg, Weg zum Krähenberg, Fährweg).