Mitgliederversammlung 2024: So habt Ihr entschieden
Am Sonntag, 10. März 2024, fand die diesjährige Mitgliederversammlung Eures Vereines statt. Die rund 70 Teilnehmer haben wie folgt entschieden:
- Der Abschluss für 2023 wurde freigegeben (er schließt wie geplant mit einem steuerlichen Minus von rund 12.000,- Euro)
- Dem Wirtschaftsplan für 2024 haben die Teilnehmer zugestimmt. Wichtigster Sonderposten: Wenn ausreichend Mittel vorhanden sind, gibt es neue Stühle fürs Vereinsheim.
- Jahresbeiträge bleiben unverändert
- Der Vorstand wurde entlastet
- Als Revisorin ist Birte gewählt
Die ausführliche Berichts-Präsentation wird allen Mitgliedern per E-Mail zugeschickt. Das detaillierte Protokoll zur Jahreshauptversammlung stellen wir in den kommenden Wochen unter Infos / Dokumente bereit. Es muss dann von der Mitgliederversammlung 2025 beschlossen werden.
Außerdem hatten wir gefragt, wer sich für eine Ausbildung zur Schätzerin / zum Schätzer interessiert (voraussichtlich Herbst 2024, noch nicht terminiert) und wer gerne bereit ist, beim Schreddern regelmäßig aktiv zu sein (hier insbesondere: Den Schredder mit Material füttern und den Umgang mit dem Gerät lernen). Die ersten Rückmeldungen sind bereits da (danke dafür) – wer sich auch einbringen möchte, schreibt einfach eine Mail an vorstand@kgvbeimkuhhirten.de.
Guten Morgen liebe Gartenfreunde, sehr gerne hätte ich an der Jahreshauptversammlung teilgenommen, war aber aufgrund eines Auswärtstermines verhindert. Stattdessen habe ich meinen 25jährigen Sohn gebeten mich zu vertreten. Er wurde allerdings gar nicht erst in den Saal gelassen. Das verstehe ich nicht. In früheren Jahren konnten auch Angehörige teilnehmen, natürlich ohne Stimmberechtigung. Seit wann wurde dies geändert? Mein Sohn engagiert sich seit Jahren für den Verein und unseren Garten. Wir versuchen schon länger eine Zweitmitgliedschaft für ihn, die ich seit Jahren für meinen geschiedenen Mann habe und bezahle zu bekommen. Leider ist das mit Kosten verbunden. Hätte er dann teilnehmen können? In jedem Fall ist die Angelegenheit ärgerlich und frustrierend für meinen Sohn.
Liebe Renate, generell gilt immer: Teilnehmen an einer Mitgliederversammlung darf nur das Mitglied – weder Stimm- noch Rederecht sind übertragbar auf eine andere Person. Als Gast hätte Dein Sohn teilnehmen können – wenn denn die Mitglieder der Anwesenheit zustimmen (es muss vorher gefragt werden). Ein Stimmrecht ist dabei aber immer ausgeschlossen, Redebeiträge wären möglich, wenn die Mitgliederversammlung dem zustimmt. Zu den Kosten: Eine Zweit-Mitgliedschaft beläuft sich zurzeit auf 19,80 Euro im Jahre – also weniger als zwei Euro im Monat. Notwendig dafür ist aber ein Antrag auf Mitgliedschaft – und der liegt noch nicht vor.