Solaranlagen in Kleingärten
Selber Solarstrom erzeugen – das geht immer einfacher. Aber was ist in einem Kleingartengebiet erlaubt? Und könnten Kleingärten ihren kleinen Beitrag zur Energiewende leisten?
Zu diesem Thema gab es Ende 2022 und Anfang 2023 zwei Informationsveranstaltungen in unserem Verein (auf Initiative unseres Mitgliedes Gerhard). Die wichtigsten Punkte zum Thema:
- Solaranlagen sind in Bremer Kleingärten erlaubt
- Sie dürfen maximal die Hälfte der Dachfläche einnehmen
- Sie dürfen nicht ans öffentliche Stromnetz angeschlossen sein („Insellösung“)
- Der Ertrag der Anlage sollte nur den „Arbeitsstrom“ abdecken, der auf der Parzelle anfällt (also den bisherigen, jährlichen Verbrauch)
- Eine Solaranlage wird bei einer Schätzung nicht berücksichtigt (also wenn der Garten aufgegeben wird). Tipp: Vor der Schätzung die Anlage abbauen. Nach der Schätzung wäre das nicht mehr erlaubt (ja, gemein, ist aber so)
- Die Anlage selbst ist gegenüber dem Verein nicht melde- oder genehmigungspflichtig (wir freuen uns aber, wenn Ihr Bescheid gebt)
- Ansonsten gilt: Achtet auf die allgemeinen, rechtlichen Rahmenbedingungen zum Thema (die sich ja auch leider beständig ändern
Unterlagen zum Thema
Informationsveranstaltung im November 2022 (allgemeine Infos):
Folgeveranstaltung Februar 2023 (mit Hinweisen zum Aufbau einer Anlage):