Verringter Versicherungsschutz bei Einbruch zwischen November und Februar

Bitte denken Sie daran: Im Rahmen der Kollektivversicherung über den Landesverband besteht kein Schutz gegen Einbruchdiebstahl vom 1. November 2015 bis 29. Februar 2016 für folgende Gegenstände:

a. Musikinstrumente
b. Tongeräte mit Tonträgern
c. Rundfunkgeräte
d. Fernsehgeräte
 
Weitere Informationen zum Versicherungsschutz enthält das Merkblatt des Landesverbandes. Sie finden es hier…