„Trampolin-Verbot in Kleingärten“ – kommt das wirklich?

Im Weser-Kurier vom Sonnabend, 17. Februar 2018, ist ein längerer Artikel zum Thema „Neue Gartenordnung“ erschienen (der Artikel ist hier zu finden). Wie immer gilt bei solchen Themen: Freunde und Kritiker von Regelungen treffen aufeinander, es fallen oftmals harte Worte und die Emotionen kochen durchaus einmal hoch.

Zuerst einmal daher der aktuelle Sachstand – so knapp wie möglich umrissen:

  • Die Gartenordnung wird seit Jahren diskutiert.
  • Bereits 2013 wurde ein neuer Entwurf an die Vereine geleitet, dort diskutiert und Änderungswünsche an den Landesverband zurückgemeldet.
  • Beim Landesverband kümmerte sich dann bis zum Jahr 2015 eine ehrenamtliche Arbeitsgruppe um das Thema.
  • Der durch den Vorstand des Landesverbandes verabschiedete Entwurf zur neuen Gartenordnung wurde im Januar 2018 an die Vereine verschickt, er ist hier zu finden. Er unterscheidet sich dabei erheblich von der Fassung der Arbeitsgruppe aus dem Jahr 2015.
  • Verbunden mit dem Versand war die Mitteilung, dass der Vorstand des Landesverbandes diesen Entwurf auf der Delegiertenversammlung im April 2018 zur Diskussion und Abstimmung einreichen würde.
  • Entsprechende Änderungsanträge zum Entwurf seien bis zum 17. Februar 2018 möglich.

Der Vorstand des KGV Beim Kuhhirten hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und insgesamt zehn Änderungseinträge eingebracht (sie sind hier zu finden). Der Antrag, der am weitesten geht, bittet um eine Vertagung der Abstimmung. Dieser Wunsch nach Vertagung ist auch bereits von anderen Vereinen gestellt worden – ebenso gibt es nach unserer Kenntnis eine Vielzahl von weiteren Änderungsanträgen.

In die Anträge unseres Vereines sind auch Anmerkungen und Anregungen von Naturschutzverbänden oder Mitgliedern eingeflossen. Die Änderungsanträge spiegeln also nicht unbedingt die Meinung des Vorstandes wieder – wir fühlen uns aber verpflichtet, möglichst allen Betroffenen und Beteiligten die Chance zu einer Stellungnahme bei diesem wichtigen Thema zu geben. Wir hatten dabei auch kurz mit dem Gedanken gespielt, in einer außerordentlichen Jahreshauptversammlung das mit Euch zu diskutieren – von den Fristen wäre das aber nicht möglich gewesen.

Was der Vorstand gesamthaft für sinnvoll halten würden: Das Thema zu vertagen und erst in einem Jahr zur Abstimmung zu bringen. Das eröffnet die Chance, den Prozess transparenter aufzusetzen und zu begleiten.

Wie geht es jetzt konkret weiter?

  • Entwurf und alle Änderungsanträge werden in den kommenden Wochen an die Vereine verschickt.
  • Die Vereine leiten die Unterlagen an die Delegierten des jeweiligen Vereines weiter (zur Erinnerung: In unserem Verein sind das durch Satzung Axel Hausmann als Vorsitzender und Christa Oeter als Kassiererin, außerdem die gewählten Delegierten Paul Müller, Hilko Eilts, Hartmut Clemen, Gerhard Schneider v.d. Fecht sowie Tina Poort als Ersatzdelegierte).
  • Die Delegiertenversammlung entscheidet im April 2018 über die neue Gartenordnung.
  • Wie die neue Gartenordnung nach Diskussion und Abstimmung aussieht – und ob überhaupt eine neu kommt – lässt sich zurzeit nicht sagen.
  • Sollte der Entwurf abgelehnt werden, gilt die bisherige Gartenordnung weiter.
  • Sollte der Entwurf (in welcher Form auch immer) angenommen werden, gilt die neue Gartenordnung automatisch für jeden Kleingarten in unserem Verein (sie ist immer bindender Bestandteil des Pachtvertrages).
  • Der Vorstand ist dann verpflichtet, diese Gartenordnung um- und durchzusetzen – ob es ihm gefällt oder nicht.