„Trampolin-Verbot in Kleingärten“ – kommt das wirklich?
Im Weser-Kurier vom Sonnabend, 17. Februar 2018, ist ein längerer Artikel zum Thema „Neue Gartenordnung“ erschienen (der Artikel ist hier zu finden). Wie immer gilt bei solchen Themen: Freunde und Kritiker von Regelungen treffen aufeinander, es fallen oftmals harte Worte und die Emotionen kochen durchaus einmal hoch.
Zuerst einmal daher der aktuelle Sachstand – so knapp wie möglich umrissen:
- Die Gartenordnung wird seit Jahren diskutiert.
- Bereits 2013 wurde ein neuer Entwurf an die Vereine geleitet, dort diskutiert und Änderungswünsche an den Landesverband zurückgemeldet.
- Beim Landesverband kümmerte sich dann bis zum Jahr 2015 eine ehrenamtliche Arbeitsgruppe um das Thema.
- Der durch den Vorstand des Landesverbandes verabschiedete Entwurf zur neuen Gartenordnung wurde im Januar 2018 an die Vereine verschickt, er ist hier zu finden. Er unterscheidet sich dabei erheblich von der Fassung der Arbeitsgruppe aus dem Jahr 2015.
- Verbunden mit dem Versand war die Mitteilung, dass der Vorstand des Landesverbandes diesen Entwurf auf der Delegiertenversammlung im April 2018 zur Diskussion und Abstimmung einreichen würde.
- Entsprechende Änderungsanträge zum Entwurf seien bis zum 17. Februar 2018 möglich.
Der Vorstand des KGV Beim Kuhhirten hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und insgesamt zehn Änderungseinträge eingebracht (sie sind hier zu finden). Der Antrag, der am weitesten geht, bittet um eine Vertagung der Abstimmung. Dieser Wunsch nach Vertagung ist auch bereits von anderen Vereinen gestellt worden – ebenso gibt es nach unserer Kenntnis eine Vielzahl von weiteren Änderungsanträgen.
In die Anträge unseres Vereines sind auch Anmerkungen und Anregungen von Naturschutzverbänden oder Mitgliedern eingeflossen. Die Änderungsanträge spiegeln also nicht unbedingt die Meinung des Vorstandes wieder – wir fühlen uns aber verpflichtet, möglichst allen Betroffenen und Beteiligten die Chance zu einer Stellungnahme bei diesem wichtigen Thema zu geben. Wir hatten dabei auch kurz mit dem Gedanken gespielt, in einer außerordentlichen Jahreshauptversammlung das mit Euch zu diskutieren – von den Fristen wäre das aber nicht möglich gewesen.
Was der Vorstand gesamthaft für sinnvoll halten würden: Das Thema zu vertagen und erst in einem Jahr zur Abstimmung zu bringen. Das eröffnet die Chance, den Prozess transparenter aufzusetzen und zu begleiten.
Wie geht es jetzt konkret weiter?
- Entwurf und alle Änderungsanträge werden in den kommenden Wochen an die Vereine verschickt.
- Die Vereine leiten die Unterlagen an die Delegierten des jeweiligen Vereines weiter (zur Erinnerung: In unserem Verein sind das durch Satzung Axel Hausmann als Vorsitzender und Christa Oeter als Kassiererin, außerdem die gewählten Delegierten Paul Müller, Hilko Eilts, Hartmut Clemen, Gerhard Schneider v.d. Fecht sowie Tina Poort als Ersatzdelegierte).
- Die Delegiertenversammlung entscheidet im April 2018 über die neue Gartenordnung.
- Wie die neue Gartenordnung nach Diskussion und Abstimmung aussieht – und ob überhaupt eine neu kommt – lässt sich zurzeit nicht sagen.
- Sollte der Entwurf abgelehnt werden, gilt die bisherige Gartenordnung weiter.
- Sollte der Entwurf (in welcher Form auch immer) angenommen werden, gilt die neue Gartenordnung automatisch für jeden Kleingarten in unserem Verein (sie ist immer bindender Bestandteil des Pachtvertrages).
- Der Vorstand ist dann verpflichtet, diese Gartenordnung um- und durchzusetzen – ob es ihm gefällt oder nicht.
Eine Vertagung der Abstimmung auf einen späteren Zeitpunkt ist absolut wünschenswert. Nur so kann mit der nötigen Offenheit und Transparenz weiter Diskutiert werden. Und Diskussionsbedarf gibt es offensichtlich reichlich, wie die aktuellen Reaktionen auch in der Prese zeigen. So ein Prozess benötigt allerdings etwas Zeit. Das sollte aber eigentlich kein Problem sein.
Gruß Uwe Siemann
Die Änderungsvorschläge finde ich gut! Ich erkenne, das Ihr euch sehr für die Interessen der Kleingärtner einsetzt! Weiter so!
Bei uns in der Waller Feldmark, sollen Ausgleichsflächen geschaffen werden. Z. B. Ein See von 5000 qm! Das versucht der Staat durch solche Änderungsvorschläge durchzudrücken.
Ob Ausgleichsflächen im Kleingartengebiet zulässig sind, prüft das BVerwG in Leipzig.
Für diese Ausgleichsflächen gibt es EU-Fördergelder für das Land Bremen.
@Susanne Pkt.3 zu diesem 1/3 gehören auch Obstgehölze und zwar die Kronenfläche, Sonnenblumen, Mais, Hagebutten usw.. Es gibt auch Pflanzen die Karnikkel nicht mögen oder sogar vertreiben. Ein Kontrapunkt zu Kirschlobeer und Konsorten sollte schon gesetzt werden.
Vielleicht könnte man unter einem Trampolin auch Pilze züchten 🙂 Wenn man Kompostplätze mit einrechnet ist 1/3 Fläche gar nicht so viel und galt in der alten Gartenordnung als Richtwert und nicht als Bedingungslos.
Gruß Detlef
3) m.E. können viele Menschen nicht nebenberuflich ein Drittel bewirtschaften….wenn dies Gartengesetz werden soll… müsste erstmal für weniger Kaninchen gesorgt werden…grrrt…. grummel… trotzdem investiere ich persönlich nebenberuflich viel Zeit in meiner Freizeit in den Garten weil mir Umweltschutz und Lebensraum Erhaltung wichtig ist und ich nebenbei ein gutes. Gefühl und Erholung zurück bekomme. Darüber hinaus erhalte ich so für alle mit ein Naherholungsgebiet und dieses Gebiet sollte der Senat mit Brief und Siegel schützen das sollte vom Landesverband gefordert werden..statt Angst zu schüren vor Immobilien Spekulanten.
Hinweis des Vorstandes: Die 1/3-Regelung gilt seit Jahrzehnten. Festgelegt ist sie allerdings nicht im Bundeskleingartengesetz, sondern durch ein Urteil des BGH. Kurzgefasst beschäftigte der sich mit der Frage, was ein Kleingarten überhaupt ist. Dieser Entscheid spiegelt sich in Pachtvertrag und Gartenordnung wieder.
2) da die Eltern für die Aufsicht ihrer Kinder bei der Nutzung von. Trampolinen wie auch in der gesamten Freizeit im Garten zuständig sind, besteht für mich kein Grund weshalb es ein Verbot von Trampolinen im Garten geben sollte, es ist nur ein Gerät von vielen , die im übrigen viele positive Effekte auf die Gesundheit haben, von Koordination bis hin zu Beweglichkeit und Kondition usw. Der optische Eindruck stört nicht den Blick auf die Natur..es widerspiegelt Lebensfreude und Kinder gehören in Den Pachtgarten wie alle anderen Menschen. Ausserdem diskriminiert es Familien die sich kein eigenes haus mit Gärten leisten können. Der Garten ist heute nicht mehr nur ein Feld um Gemüse und Obst anzubauen sondern fördert den Naherholung sbereich für alle Bremerinnen. Er erhält saubere Luft und lässt Er aus für alle Bäume und Pflanzen und die Insekten und Vogelvielfalt.
1) einige ältere Gartennachbarn benötigen evtl. Aufgrund ihres Alters Hilfe im Garten, dass sollte auf jeden Fall möglich sein, ich möchte niemanden aufgrund des Alters oder einer körperlichen Beeinträchtigung aus dem Garten Verein ausgrenzen, in Bremer Schulen wird Inklusion gewollt auch das Grundgesetz will die Einbindung aller Menschen in die Gemeinschaft…also bitte der Unterstützung aller in der Gartenverfassung
Hallo erstmal…,
danke an den Vorstand und alle Beteiligten für die 10 Änderungsanträge, diese sind absolut in meinem Sinne und werden hoffentlich von der Mehrheit der Delegierten getragen.
Wie wichtig eine gute Wahl der Delegierten ist, wird mir jetzt, wo diese über den Rahmen, die Regeln und den Umgang miteinander in unseren Gärten entscheiden, erstmals klar.
Für weitere Informationen zu diesem Thema möchte ich allen Gartenfreunden noch 2 Webseiten aus Bremen empfehlen:
https://kirstentiedemann.wordpress.com/2018/02/18/kommentar-zur-es-gibt-eine-basta-mentalitaet/
http://www.kleingartenrebellen.de-bremen.de/?TQBk1/Gartenordnung_(Neuentwurf)
Es dreht sich bei der neuen Gartenordnung nicht nur um Spielgeräte und KIKI, sondern auch um Eingriffe in die Souveränität des jeweiligen Vorstandes.
Grüße Detlef Ohlsen