Schritt fahren im Gelände (bitte…)
Viele Male haben wir durch Aushänge, Mitteilungen im Vereinsorgan „Gartenfreund“ und E-Mails daraufhin gewiesen, dass im Gelände maximal Schritt zu fahren ist, um keine Menschen zu gefährden.
Was passiert, wenn diese Regel missachtet wird, zeigte sich leider vor wenigen Stunden: Ein Mitglied unseres Vereins wurde durch einen PKW verletzt.
Deshalb nochmals an alle von Euch die dringende Aufforderung: Auf den Wegen ist Schritt zu fahren (Ihr überholt einen Fußgänger? Ihr seid zu schnell).
Haltet Ihr Euch nicht an diese Regel, greift eine andere Regel des Vereins:
- Wir müssen ein Fahrverbot aussprechen für die Wege in unserer Anlage.
- Wir kassieren den Wegeschlüssel ein (und ja, für immer).
Und nochmals der Hinweis: Auch das Fahren zwischen 13 und 15 Uhr sowie das Parken vor dem Garten / im Garten ist verboten (hatten wir auch schon ein paar Mal). Konsequenzen: Beim ersten Mal gibt es einen netten Hinweis vom Vorstand im Sinne von „Lass das bitte in Zukunft sein“, beim zweiten Mal sprechen wir auch hier ein Fahrverbot aus.
Sorry für diese Nachricht an einem sonnigen Sonntag – wir hätten uns auch andere Nachrichten gewünscht.
Liebe Renate, generell gilt immer: Teilnehmen an einer Mitgliederversammlung darf nur das Mitglied - weder Stimm- noch Rederecht sind übertragbar…