Mitgliederversammlung 2024: Antragsfrist beachten

Deine Stimme ist auch dieses Jahr wieder gefragt: Am Sonntag, 10. März 2024, findet die diesjährige Jahreshauptversammlung (oder auch Mitgliederversammlung) unseres Vereins statt. Sie beginnt um 10.30 Uhr in unserem Vereinsheim.

Bis zum Freitag, 23. Februar 2024, kannst Du noch Anträge einbringen. *) Sie müssen schriftlich erfolgen (ja, in Papierform) und sollten so formuliert sein, dass die Teilnehmer mit „ja“ oder „nein“ abstimmen können. Wenn Du Hilfe bei den Formulierungen brauchst, unterstützt Dich der Vorstand gerne.

Die ausführliche Tagesordnung und Einladung hängt dann laut Satzung außerdem ab Samstag, 24. Februar 2024, in den Schaukästen im Vereinsgelände. Zusätzlich veröffentlichen wir sie hier auf der Internetseite.

Dein Vorstand
Marita, Katja, Sabine, Christa, Miona, Matthias und Axel

*) Warum das Sternchen und warum ist der Text durchgestrichen? Weil der Termin falsch ist – er steht in der Terminankündigung richtig, er stand hier im Internet richtig, er war überall richtig – nur in der Meldung hier nicht. Es lag am Vorsitzenden – der hat verkehrt gedacht (kommt vor) und die Antragsfrist mal eben um zwei Wochen verlängert. Unsinn, weil: Anträge müssen laut Satzung vier Wochen vor der Versammlung eingereicht werden (also bis zum 9. Februar 2024, nicht bis zum 23. Februar 2024).

Der Hinweis war also zwar im Prinzip richtig, nur zu spät (sorry dafür). Generell gilt dabei: Ihr könnt jederzeit einen Antrag für die nächste Versammlung einbringen, wenn Ihr eine grundlegende Entscheidung von der Mitgliederversammlung wollt.