13. Oktober 2024 Herzlich willkommen auf unserer Webseite.

Mitgliederversammlung 2021 – die Funktionen, die neu besetzt werden müssen

In diesem Jahr enden turnusgemäß viele Amtszeiten. Auch wenn die „Wiederwahl“ für alle Funktionen möglich ist – jeder von Euch kann sich bewerben.

Für den Vorstand könnt Ihr Euch engagieren als

  1. Vorsitzende/r
  2. Stellvertreter/-in
  3. Kassierer/-in
  4. Stellvertreter/-in
  5. Schriftführer/-in
  6. Vereinsfachberater/-in

Ein wenig mehr zu den Aufgaben wir auf dieser Seite beschrieben… Für die oben genannten Ämter kann jede/jeder von Euch kandidieren, der Mitglied im Verein ist. Dazu zählen auch Zweitmitglieder, Fördermitglieder und Ehrenmitglieder. Für die Position des Vereinsfachberater sollte die Fachberaterausbildung abgeschlossen sein (oder die Bereitschaft, sie zu absolvieren zum nächstmöglichen Zeitpunkt).

  • Mit welchem Zeitaufwand müsst Ihr rechnen? In der Regel (wir lassen Corona mal weg…) gibt es zwölf Vorstandssitzungen im Jahr, neun Sprechtage und vier Erweiterte Vorstandssitzungen. Dazu der Papierkram (oder die Mails und Anrufe) – rechnet grob mit 30 Minuten am Tag. Mehr ist möglich (und in einigen Funktionen auch nötig). Also: Ihre solltet bereit sein, freie Zeit ins Vereinsleben zu investieren.
  • Könnt Ihr als Vorstand machen, was Ihr wollt? Nö. Ihr seid an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden, was das Vereinsgeschehen anbelangt. Bei den Pacht(verhältnissen) gibt es viele Vorschriften, Gesetze und Regeln, die gelten. Es ist also leider manchmal kompliziert. Trotzdem sind Eure Ideen und Vorschläge wichtig – Ihr müsst sie den anderen Mitgliedern nur vermitteln und sie mitnehmen.
  • Hat der Vorsitzende mehr zu sagen? Nein. „Der Vorstand“ ist immer als Team zu verstehen. Der Vorsitzende hat nur bei Stimmengleichheit im Vorstand eine „doppelte Stimme“, damit ein Beschluss gefasst werden kann. Wurde in den vergangenen Jahren aber nie gezogen, dieser Joker.
  • Sind Stellvertreter weniger wert? Nein. Alle Vorstandsmitglieder sind gleichberechtigt. Eine Person, eine Stimme. Nur im Außenverhältnis (also bei behördlichen Angelegenheiten, Gerichtsprozessen, Überweisungen, Unterschriften unter Pachtverträge …) wird der Verein durch zwei sogenannte „vertretungsberechtigte“ Personen aus dem Vorstand vertreten (bei uns sind das Vorsitzender, Kassiererin, Schriftführerin und stellvertretender Vorsitzender). Mehr dazu in der Satzung 😉

Weitere Funktionen, die besetzt werden müssen

  1. Wahl zweier Revisoren / zweier Revisorinnen
    • Überwachen die Arbeit des Vorstandes. Dürfen kein Mitglied im Vorstand sein. Sind für ihre Arbeit von der Gemeinschaftsarbeit befreit. Sollten Verständnis für Zahlen mitbringen. Zeitaufwand: etwa 2 bis 3 Tage im Jahre.
  2. Wahl von drei Delegierten für den Landesverband / IG Stadtwerder
    • Als Verein gehören wir dem „Landesverband der Gartenfreunde Bremen“ – das ist unser Generalverpächter für die Kleingärten. Der Landesverband kann aber nicht einfach schalten und walten, sondern ist wiederum per Satzung an die Beschlüsse der „Delegiertenversammlung“ gebunden. Und für diese Versammlung stehen uns als Verein eben die „Delegierten“ zu. Sie sind außerdem automatisch Mitglied in der „Interessengemeinschaft Stadtwerder“ – dem Zusammenschluss aller Kleingärtnervereine auf dem Stadtwerder. Bedeutet auch: Hier gibt es tendenziell mehr Termine. Zeitaufwand etwa bei sechs bis acht Tagen im Jahr.