Mitgliederversammlung 2025
Sonntag 30. März 2025
Unsere Mitgliederversammlung 2025 (Jahreshauptversammlung) findet statt am
Sonntag, 30. März 2025, um 10.30 Uhr
im Vereinsheim (Auf den Bleichen 15/17, 28201 Bremen).
Teilnehmen und stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Vereins. Das schließt Zweitmitglieder, Fördermitglieder und Ehrenmitglieder mit ein.
Die Einladung und Tagesordnung gemäß Satzung wurde 14 Tage vor dem genannten Termin durch Aushang auf dem Vereinsgelände im Schaukästen am Vereinsheim veröffentlicht (also am 15. März 2025). Zusätzlich sind auch alle anderen Schaukästen im Vereinsgelände mit der Einladung und Tagesordnung bestückt worden.
Einladung und Tagesordnung laut Aushang
TOP 1 |
Begrüßung der Teilnehmer durch den Vorstand |
TOP 2 |
Versammlungseröffnung durch den Vorstand |
TOP 3 |
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TOP 4 |
Gedenken an die verstorbenen Mitglieder |
TOP 5 |
Genehmigung Protokoll Jahreshauptversammlung März 2024 |
TOP 6 |
Tätigkeitsbericht Vorstand 2024 |
TOP 7 |
Finanzbericht für das Jahr 2024 |
TOP 8 |
Aussprache zu Top 6 und Top 7 |
TOP 9 |
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TOP 10 |
Bericht der Delegierten über 2024 |
TOP 11 |
Wahl eines Wahlleiters für die Wahlen unter Top 12 |
TOP 12 |
Vorstandswahlen (Turnusgemäße Wahlen)
Hinweis: Gewählt wird für vier Jahre – in diesem Fall also bis 03/2029 |
TOP 13 |
Wahl eines Revisors / einer Revisorin (Turnusgemäße Wahl) Hinweis: Gewählt wird für drei Jahre – in diesem Fall also bis 09/2028 |
TOP 13 |
Wahl von drei Delegierten für den Landesverband / IG Stadtwerder (Turnusgemäße Wahl) Hinweis: Gewählt wird für vier Jahre – in diesem Fall also bis 09/2029 |
TOP 14 |
Planungen für das Gartenjahr 2025 und Haushaltsvoranschlag 2025 – hier insbesondere neue Bestuhlung Vereinsheim mit einem Aufwand von ca. 9.000,- Euro |
TOP 15 |
Aussprache zum TOP 14 |
TOP 16 |
Beschlussfassungen über
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TOP 17 |
Verschiedenes |
TOP 18 |
Beendigung der Versammlung durch den Versammlungsleiter |
Hinweis: Es lagen keine weiteren schriftlichen Anträge zur Jahreshauptversammlung vor |
Liebe Monika, unser Vereinsheim wird in den Monaten Juni, Juli und August generell nicht vermietet (Beschluss der Jahreshauptversammlung).