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Keine Gemeinschaftsarbeit in 2020 – Gründe und weiteres Vorgehen

Die Entscheidung

Der Vorstand hat am 25. Mai 2020 beschlossen, die Gemeinschaftsarbeit in diesem Jahr komplett auf 2021 zu verschieben. Bedeutet:

  • Im kommenden Jahr gibt es einen Termin mit 7 Stunden (statt bisher 3,5 Stunden) nebst Mittagspause und dann hoffentlich auch wieder Essen aus dem Backhaus.
  • Die Termine für 2021 werden Ende diesen Jahres festgelegt, dann hoffentlich mit etwas mehr Planungssicherheit in Zeiten von Corona

Vorholzeiten

Einen vollen Tag Gemeinschaftsarbeit? Für viele ist das zu viel Zeit an einem Tag. Ihr könnt daher in diesem Jahr Zeiten vorholen – in Einzelarbeit oder mit maximal einer weiteren Person zusammen (und wir brauchen sicherlich helfende Hände für die Grundpflege). Die Aufgaben stellen wir gerade auf dieser Seite zusammen – wir informieren Euch per E-Mail, sobald wir damit fertig sind.

Die Gründe für diese Entscheidung

  • Gesetzliche Regeln: Wir müssten auf Abstand achten, Einzelaufgaben vergeben, Kontaktlisten führen, desinfizieren, mehr organisieren. Pro Teilnehmer an der Gemeinschaftsarbeit kostet das am Termin etwa drei Minuten. Klingt nicht nach viel – aber bei durchschnittlich 20 Teilnehmenden dauert es gut eine Stunde, bis alle wirklich anfangen können zu arbeiten. Nicht wirklich sinnvoll…
  • Zeitrahmen: Vor Beginn der Gemeinschaftsarbeit müsste zusätzlich Zeit aufgewendet werden, um Wartezonen einzurichten und die Aufgaben vorzubereiten. Nach der Gemeinschaftsarbeit müsste das Vereinswerkzeug nicht nur weggeräumt, sondern auch desinfiziert werden. Diese zeitliche Belastung im Ehrenamt ist nicht mehr leistbar.
  • Gleichbehandlung der Mitglieder: Wir müssen (und wollen) alle Mitglieder gleich behandeln. Bedeutet: Ersatztermine schaffen für die, deren Termine ausgefallen sind.
    • Ein Blick in den Kalender zeigt dabei:
      • Fangen wir im Juni mit den Nachholterminen an, wäre bis in den August hinein jede Woche Gemeinschaftsarbeit. Das ist eine zeitliche Belastung im Ehrenamt – und hier besonders für die Wegewarte –, die nicht zu leisten ist.
      • Hängen wir die ausgefallenen Termine ans Ende der Planung, wäre die letzte Gemeinschaftsarbeit kurz vor Weihnachten. Ob das Wetter dann noch mitspielt, ist fraglich.
  • Corona als Risiko: Wir haben viele Mitglieder im Verein, die zu den Risikogruppen gehören (als Größenordnung: etwa jeder Dritte). Wir wollen auf jeden Fall vermeiden, dass sie sich anstecken oder dass sie aus Angst vor einer Ansteckung nicht zur Gemeinschaftsarbeit kommen.

Uns ist bewusst, dass diese Entscheidung nicht überall Zustimmung finden wird. Es ist am Ende eine Abwägung zwischen Risiken, Chancen und Nutzen. Wir sind überzeugt, dass wir mit unser Entscheidung die Gesundheit unserer Mitglieder besser sichern, keine finanziellen Nachteile als Verein haben werden und die (zeitliche) Belastung aller Ehrenamtlichen begrenzen.

Andere Meinungen dazu sind immer willkommen, nutzt dafür die Kommentarfunktion auf dieser Seite.

Fragen & Antworten zur Entscheidung

  1. Ich habe in diesem Jahr bereits Gemeinschaftsarbeit geleistet. Was ist damit?

Alle geleisteten Arbeiten werden auf die Zeit im kommenden Jahr angerechnet.

  1. Ein ganzer Tag ist mir im nächsten Jahr zu viel Arbeit an einem Tag. Kann ich auch splitten?

Ja, das wird sicherlich möglich sein.

  1. Was ist mit den Ausfallgeldern?

Für 2020 können wir keine Ausfallgelder berechnen, da ja keine Gemeinschaftsarbeit stattfindet. Im kommenden Jahr wird es aber wahrscheinlich teurer: Wir werden der Mitgliederversammlung vorschlagen, dass das Ausfallgeld im kommenden Jahr zwei Mal berechnet wird (sind ja auch zwei Termine). Die Höhe selbst des Ausfallgeldes (100,- Euro pro Termin) wollen wir nicht ändern. Wir gehen davon aus, dass die Mitgliederversammlung diesem Vorschlag folgt 😉

  1. Was ist, wenn es im nächsten Jahr immer noch oder wieder Kontaktbeschränkungen gibt?

Ehrliche Antwort: Keine Ahnung. Wir hoffen wie jeder Mensch, dass wir in 2021 wieder zu mehr Normalität zurückfinden. Sollte das nicht der Fall sein, müssen wir neu planen / organisieren. Wir sind hier aber von Vorgaben abhängig, die wir noch nicht kennen

  1. Kann ich mich jetzt schon für eine Einzelarbeit melden?

Ja, das geht. Bitte einfach eine Nachricht an vorstand@kgvbeimkuhhirten.de schreiben. Wir melden uns dann entsprechend.

  1. Kann der Verein es sich überhaupt leisten, auf das Ausfallgeld zu verzichten?

Ja. Wir verschieben die Einnahmen einerseits nur aufs nächste Finanzjahr. Hinzu kommt, dass wir in diesem Jahr weniger Ausgaben haben und durch eine vorsichtige Finanzpolitik in den vergangenen Jahren auch über ausreichende Reserven verfügen.

2 Antworten auf “Keine Gemeinschaftsarbeit in 2020 – Gründe und weiteres Vorgehen

    1. Lieber Winfried,

      wir hoffen noch immer, das der Termin Ende März stattfinden kann. Das ist abhängig von der dann geltenden Inzidenz – unter 50 wäre möglich (Ableitung von „Kontaktsport außen), über 50 wohl eher nicht (genauer: dann nur mit tagesaktuellem Selbsttest). Da wir wie niemand die Inzidenz zu dem Tag kennen, können wir noch nix sagen. Gefühl dazu: Auch dieser Termin wird ausfallen und verschoben werden müssen. Auf wann, lässt sich ebenfalls noch nicht sagen.

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