Heckenschnitt – holt die Scheren raus ;-)

Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde,

unsere Kleingärten sind Naherholungsgebiete und wir sind als Pächterinnen und Pächter dafür zuständig, diese im Sinn der Gartenordnung (GO) zu pflegen und kleingärtnerisch zu nutzen.

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Zur Erinnerung!

Die Gartenordnung sieht für Hecken eine max. Höhe von 1,10m vor und der Platz für Rettungsfahrzeuge die sog. Verkehrssicherungspflicht verlangt, dass eine Breite von >2,50m zwischen Hecken bzw. Bewuchs auf allen Wegen eingehalten wird. Auf vielen Wegen in unserem Gebiet wird weder der Abstand zwischen den Hecken von >2,50m noch die Hecken-Höhe von 1,10m eingehalten. 


Also los geht´s! 

Damit Ihr Frau/Herr Eurer Hecken werdet empfehle ich Hecken am besten zweimal im Jahr zu schneiden. Der erste Schnitt sollte möglichst Ende Februar vorgenommen werden – der zweite Schnitt kann dann wieder ab dem 24. Juni (Johanni) erfolgen. * Bitte unbedingt noch auf 

brütende Vögel achten!! Um die Hecke mit ausreichend Licht zu versorgen, ist im Querschnitt ein trapezförmiger Schnitt mit einer unteren Breite von ca. 50 cm empfehlenswert. So kommt Ihr gut von beiden Seiten an die Hecke, könnt wild eingewachsene Gehölze leicht entfernen, Eure Hecke wird schön dicht und bleibt vital.  Und jetzt frohes Scheren schwingen! Bei weiteren Fragen zu Höhen und zu den Hecken an den Außenwegen/-grenzen stehe ich Euch gerne zur Verfügung oder fragt Eure Garten Nachbarn, die die  Hecken schon perfekt in Form gebracht haben.

Eure Fachberaterin
Sabine Lüdeling

Hier könnt Ihr das Dokument als PDF downloaden.
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* Da es sich bei unseren Kleingärten um Kulturflächen handelt, fallen diese nicht unter die Bestimmungen des Bundesnaturschutzes bzw. des Bremer Naturschutzgesetzes.