29. März 2024 Herzlich willkommen auf unserer Webseite.

Gemeinschaftsarbeit 2022 nicht geleistet – und jetzt?

In 2022 sind wir in unserem Verein wieder mit der Gemeinschaftsarbeit gestartet. Für viele gab es dabei zwei Termine: den „regulären“ für dieses Jahr und den Nachholtermin für 2020. Nicht jeder konnte alle Termine wahrnehmen. Was passiert jetzt?

Insgesamt gab es in diesem Jahr 34 reguläre Termine an den Samstagen und 18 zusätzliche Termine in der Woche (Schreddern, Grünpflanzen setzen, Vorbereitungen Bundeswettbewerb und vieles mehr). Doch trotz dieser vielen Termine und Angebote – nicht jeder konnte alle Termine für seine Gemeinschaftsarbeit wahrnehmen.

Gründe dafür gab es viele – oft Corona, ein Unfall, ein Brand in der Wohnung, manchmal auch ein schlichtes „Ich habe es einfach vergessen“. Den Vorstand haben sehr viele Fragen dazu erreicht, wie es jetzt weitergeht. Denn wir wissen auch: 100 Euro Ausfallgeld sind viel für einige von uns im Verein – gerade bei den zurzeit stark steigenden Preisen, die uns alle belasten.

Der Vorstand hat die Situation in seiner November-Sitzung diskutiert und folgenden Beschluss gefasst:

  • Wer an der Gemeinschaftsarbeit in diesem Jahr nicht teilnehmen konnte, erhält auf jeden Fall eine Rechnung über das entsprechende Ausfallgeld (und bezahlt sie auch bitte – danke).
  • In 2023 werden wir für die betroffenen Mitglieder Zusatztermine am Jahresanfang anbieten (sowohl in der Woche als auch an einem Samstag). Es sei schon jetzt gewarnt: Das wird wahrscheinlich kalt, ungemütlich und es gibt auch keine Pizza (sorry).
  • Die Termine werden wir im Januar 2023 veröffentlichen.
  • Wer an einem dieser Termine teilgenommen hat, erhält das Ausfallgeld 2020/2022 entsprechend im kommenden Jahr erstattet. Wer zusagt und nicht erscheint, erhält kein Geld zurück.

 

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