Gehupft wie gesprungen – wie ist das nun mit den Trampolinen…?
Vor einigen Tagen hingen in unserem Kleingartengebiet in den Schaukästen und an vielen, vielen Strommasten bunte Zettel mit der Überschrift „Trampoline auf der Gartenparzelle? Nein!“. Unsere Wegewarte waren so nett und haben diese Aushänge entfernt. Denn sie sind nichts Offizielles – und vor allem eins: Geklaut von einem anderen Kleingartenverein.
Wer ein wenig googelt, findet den Text und das Bild des Aushangs auf der Internet-Seite des Kleingartenvereins Herne. Das erspart uns jetzt die Mühe, den Text abzutippen ;-). Und wer noch ein wenig weiter sucht im Internet, findet tatsächlich einen Verein in Deutschland, der Trampoline verboten hat (was dort zu einer turbulenten Jahreshauptversammlung führte).
Was sagt die Gesetzeslage?
Doch sind Trampoline im Kleingarten denn generell verboten? Da hilft ein Blick in die Gartenordnung – und zu Trampolinen steht dort nichts drin. Umkehrschluss: Was nicht generell verboten, ist erst einmal erlaubt. Auch auf Bundesgesetz-Ebene ist nichts dazu zu finden und selbst das Europaparlament hat sich der Frage noch nicht angenommen (was das Thema von der Wichtigkeit her vielleicht etwas besser einordnet).
Was ist die Meinung des Vorstandes unseres Vereins?
Wir werden keinen Vorstandsbeschluss treffen, der Trampoline generell verbietet. Wenn der Gartenfreund, der den Aushang anonym (tss, tss…) verteilt hat, ein Verbot möchte, kann er gerne einen entsprechenden Antrag für die nächste Jahreshauptversammlung stellen und dort dann seinen Antrag begründen.
Worum wir alle Besitzer von Trampolinen bitten: Rücksichtnahme gegenüber den Nachbarn. Achtet auf den Lärmpegel beim „Juhuu!“ und „Mama guck mal!“, springt und hüpft leiser in den Ruhezeiten (oder macht einfach mal zwei Stunden Pause, ist doch eh zu heiß am Mittag) und nehmt generell Rücksicht auf Eure Nachbarn. Und an die Nachbarn: Sprecht die Trampolinbesitzer ruhig und nett an, wenn Ihr Euch gestört fühlt. Auch die Eltern sind vielleicht schon genervt und freuen sich über eine Ausrede, ihren Kindern eine Pause zu verordnen…
Kurz: Redet miteinander, nicht übereinander. Und letzteres schon gar nicht anonym.
- PS: Wer immer auch den Aushang gemacht hat – Text und Bild zu klauen, verstößt gegen das Urheberrecht (und das ist nun wirklich verboten).
Liebe Renate, generell gilt immer: Teilnehmen an einer Mitgliederversammlung darf nur das Mitglied - weder Stimm- noch Rederecht sind übertragbar…