Datenschutz – auch bei uns ändert sich etwas
Auch für Euren Kleingärtnerverein gilt natürlich künftig die EU-Datenschutzgrundverordnung. Das ist kein Grund zur Panik, das wussten wir seit über einem Jahr und haben die notwendigen Aufgaben in den vergangenen Monaten in Ruhe abgearbeitet.
Was hat sich geändert?
- Die Datenschutzerklärung des Vereins ist an die neue Rechtsanlage angepasst. Die findet Ihr hier… (also die Datenschutzerklärung, nicht die Rechtslage …)
- Unsere Internetseite enthält an einigen Stellen neue Kontrollboxen, die anzukreuzen sind (etwa bei einer Buchungsanfrage zum Vereinsheim)
- Wir haben mit allen Dienstleistern neue Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung abgeschlossen (die gab es alle schon vorher, sind also nur aktualisiert worden).
- Es gibt die notwendigen Verzeichnisse, Erklärungen und Dokumentationen.
Ändert sich irgendetwas für Euch? Nein.
- Alle Verträge bleiben gültig, wir dürfen Euch auch weiterhin E-Mails schicken (und Ihr dürft das jederzeit untersagen).
- Ein Schild mit Namen und Wegenummer am Garten ist weiterhin verpflichtend (wir haben zumindest noch keinen Paragraphen entdeckt, der das verbietet).
- Ihr müsst noch immer Eure Hecke schneiden, Waldbäume sind nicht erlaubt (in der Hängematte liegen aber ja – schließlich dient eine Parzelle der kleingärtnerischen Nutzung und der Erholung). Hat zwar nix mit Datenschutz zu tun, aber ein Hinweis schadet ja nicht.
Haben wir irgendeine neue Datenschutz-Regelung vergessen, übersehen oder nicht richtig umgesetzt? Bestimmt. Vieles ist noch so unklar, dass Gerichte entscheiden werden, was denn nun wie zu handhaben ist. Dann werden wir das entsprechend korrigieren.
Liebe Renate, generell gilt immer: Teilnehmen an einer Mitgliederversammlung darf nur das Mitglied - weder Stimm- noch Rederecht sind übertragbar…