Datenschutz – auch bei uns ändert sich etwas
Auch für Euren Kleingärtnerverein gilt natürlich künftig die EU-Datenschutzgrundverordnung. Das ist kein Grund zur Panik, das wussten wir seit über einem Jahr und haben die notwendigen Aufgaben in den vergangenen Monaten in Ruhe abgearbeitet. Was hat sich geändert? Die Datenschutzerklärung des Vereins ist an die neue Rechtsanlage angepasst. Die findet
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Liebe Renate, generell gilt immer: Teilnehmen an einer Mitgliederversammlung darf nur das Mitglied - weder Stimm- noch Rederecht sind übertragbar…