23. April 2024 Herzlich willkommen auf unserer Webseite.

Garten und Mitgliedschaft kündigen

Du willst Deinen Garten und Deine Vereinsmitgliedschaft kündigen? Zuerst: Das ist schade. Aber hier findest Du alle Informationen dazu.

  1. Das Wichtigste zuerst: Du musst Garten und Mitgliedschaft schriftlich kündigen – ein E-Mail reicht dazu nicht aus. Das kannst du formlos machen oder benutze dafür unser Formular Kündigung_Mitgliedschaft_Pachtvertrag. Werfe Deine Kündigung einfach in den Briefkasten beim Vereinsheim. Oder komme zu einem der Sprechtage, die der Vorstand anbietet. Dort kannst Du dann direkt auch Fragen zum weiteren Vorgehen stellen.
  2. Eine Kündigung ist immer nur zum 30. November eines Jahres möglich – und sie muss drei Monate vor diesem Termin beim Verein eingegangen sein (also Ende August). Der Verein bemüht sich auf jeden Fall, Deinen Garten so schnell wie möglich neu zu verpachten.
  3. Bevor wir Deinen Garten neu vergeben können, muss er geschätzt werden. Nach Deiner Kündigung meldet sich darum einer der Schätzer des Vereins bei Dir und spricht einen Termin für die Schätzung mit Dir ab. Dabei gilt die Schätzungsrichtlinie des Landesverbandes in der jeweils gültigen Fassung. Die Kosten für die Schätzung betragen 150,- Euro (Stand: gültig ab 18. März 2023) und sind vom bisherigen Pächter (also Dir) zu tragen.
  4. Die Schätzer erstellen dann ein Wertgutachten für den Garten. Unterschrieben wird dieses Gutachten von den Schätzern und dem Vorstand. Der in der Schätzung genannte Preis ist das Maximum, das für eine Vergabe an einen neuen Pächter möglich ist.
  5. Für dieses Wertgutachten sind die Bauunterlagen Ihrer Laube unbedingt erforderlich. Wenn Du davon in Deinen Unterlagen keine Kopie hast, erhältst Du entsprechende Duplikate beim Bauordnungsamt.
  6. In der Regel findest Du in der Schätzung einen Bereich „Auflagen“. Hier sind die Positionen zusammengefasst, die in Deinem Garten nicht der Gartenordnung oder dem Baurecht entsprechen (zum Beispiel nicht genehmigte Anbauten oder Waldbäume auf dem Grundstück).
  7. Wenn Du das Wertgutachten erhalten hast und mit der Schätzung nicht einverstanden bist, kannst Du innerhalb von zwei Wochen Widerspruch beim Landesverband einlegen (nicht beim Verein oder dem Vorstand!). Es kann dann eine Nachschätzung durchgeführt werden.
  8. Ist die Schätzung von Dir anerkannt, kommt Dein Garten auf die „Liste der freien Gärten“, die zwischen März und Oktober monatlich an Interessenten verschickt wird.
  9. Auf dieser Liste stehen der Garten, der Schätzpreis sowie ein Besichtigungstermin für Deinen Garten. Diesen Termin sprechen wir mit Dir ab.
  10. In der Regel findet sich bei der Besichtigung ein Gartenfreund, der den Garten übernehmen will.
  11. Ist ein Interessent gefunden, erhältst Du als „alter Pächter“ und der „neue Pächter“ eine Abrechnung vom Verein. Diese Abrechnung enthält bei Dir den Schätzpreis – reduziert um die Kosten die Auflagen. Und weil so häufig gefragt wird: Pacht und Beitrag sind Jahresbeiträge, die wir im Oktober erheben für das folgende Gartenjahr (Dezember bis November). Wenn Du Deinen Garten also im April abgibst, bekommst Du keine Pacht und keinen Beitrag erstattet für das laufende Gartenjahr.
  12. Der neue Pächter überweist treuhänderisch den Schätzpreis an den Verein. Wir leiten Dir dann den Betrag weiter, der sich aus Deiner Abrechnung ergibt.
  13. Das war es schon…

Und wichtig neu zu wissen: Über die Neu-Vergabe eines Gartens entscheidet immer der Vorstand. Du musst also keinen „Nachpächter“ suchen.